Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg- Universität Mainz

II. Medizinische Klinik
und Poliklinik

Kardiologie, Angiologie         und Internistische Intensivmedizin

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Gemeinnützigkeit

Die Margarete Waitz-Stiftung ist eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer

und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreite Körperschaft

und darf rechtsgültige Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen.

Steuerbegünstigte Zwecke sind: die Förderung Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens

und der öffentlichen Gesundheitspflege.

Der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mainz-Mitte datiert vom 28.09.2015.

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