Die Margarete Waitz-Stiftung ist eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer
und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreite Körperschaft
und darf rechtsgültige Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen.
Steuerbegünstigte Zwecke sind: die Förderung Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mainz-Mitte datiert vom 28.09.2015.
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